Geschäftsbedingungen des „Haus der Ideen“ Inh. Reinhard Berger
(im folgenden HdI genannt) für Veranstaltungen Dritter
ab 15. Februar 2023
- Geltung
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Veranstaltungsräumen sowie die damit zusammenhängenden Leistungen.
- Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Inanspruchnahme von Leistungen gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen.
- Vertrag, Vertragspartner
- Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Anfrage des Kunden, also mit der Buchungsbestätigung durch das HdI, zustande. Diese kann auch durch die teilweise oder gänzliche Ausführung der Leistung ersetzt werden.
- Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter, so ist dies vor Vertragsabschluss dem HdI mitzuteilen und der Veranstalter zu benennen. Veranstalter und Besteller haften in diesem Falle als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das gilt auch, wenn der Veranstalter einen gewerblichen Organisator oder Vermittler einschaltet.
- Eine Weitervermietung der Räume durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch das HdI zulässig.
- Rücktritt des Kunden
- Der Kunde kann innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss (Datum der Buchungsbestätigung) bis auf eine Verwaltungsgebühr von 200,– Euro kostenfrei zurücktreten, wenn zwischen Vertragsschluss und der Veranstaltung mindestens 9 Monate liegen
- Bei einem Rücktritt bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn wird die Buchungsanzahlung einbehalten.
- Bei einem Rücktritt bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn wird die Anzahlung einbehalten.
- Ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 60% der Vertragssumme (s. oben) fällig.
- Ab 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 80% der Vertragssumme (s. oben) fällig.
- Ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn ist die vereinbarte Vertragssumme fällig.
- Bei einem Rücktritt von kurzfristigen Vertragsschlüssen innerhalb von 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsanzahlung einbehalten.
- Die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des HdI an Dritte sind unabhängig vom Rücktrittstermin in dem Umfang zu zahlen, wie sie bis dahin auch dem HdI entstanden sind bzw. noch entstehen.
- Bei einer Absage der Veranstaltung aus wichtigen persönlichen Gründen (wie schwere Erkrankung oder Todesfall enger Angehöriger – jeweils mit Nachweis) gelten folgende Regelungen:
a) Absage bis spätestens 90 Tage (3 Monate) vor Veranstaltungstermin:
– Rückerstattung des gezahlten Betrages, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,– Euro.b) Absage zwischen 89 Tagen und 29 Tagen vor dem Veranstaltungstermin:
– 50 % des Gesamtbetrags werden als pauschale Entschädigung einbehalten.
– Die verbleibenden 50 % werden als Veranstaltungsguthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine neue Buchung verwendet werden kann. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.c) Absage ab 28 Tagen vor der Veranstaltung (kurzfristige Absage):
– 100 % des Gesamtbetrags bleiben fällig und werden vollständig als Entschädigung einbehalten.
– Als kulante Geste wird dem Kunden ein Veranstaltungsguthaben in Höhe von 25 % des gezahlten Betrags angeboten, das innerhalb von 12 Monaten für eine Ersatzveranstaltung genutzt werden kann. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
- Rücktritt des HdI
- Das HdI ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- höhere Gewalt oder nicht vom HdI zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- der Kunde eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht geleistet hat;
- bekannt wird, dass der Kunde die Räume ohne Einverständnis des HdI weitervermietet hat oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken nutzen will.
- Im Falle eines berechtigten Rücktritts des HdI ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden / Bestellers ausgeschlossen. Im Falle eines Rücktritts nach 4.1.3 hat der Kunde jedoch die Kosten zu tragen wie sie bei einem von ihm selbst veranlassten Rücktritt (Ziff. 3) entstanden wären.
- Das HdI ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- Änderung der Teilnehmerzahl, der Veranstaltungszeit und Räumlichkeiten
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist im Interesse einer sorgfältigen Vorbereitung der Veranstaltung spätestens 14 Tage vorher anzuzeigen und nur mit Einverständnis des HdI möglich. Sie wird gem. Buchungsbestätigung entsprechend des zur tatsächlichen Teilnehmerzahl gehörenden Pauschalangebots kostenwirksam, sofern vorher nichts anderes vereinbart worden ist.
- Eine Verringerung der Teilnehmerzahl durch den Kunden ist möglich, geht jedoch bei einer Abweichung zur Buchungsbestätigung zulasten des Kunden, sofern vorher nichts anderes vereinbart worden ist.
- Eine zeitliche Verschiebung des Beginns oder des Endes einer Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung des HdI möglich. Bei einer Verlängerung der Veranstaltungsdauer ist das HdI berechtigt, anteilige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Raumänderungen bleiben dem HdI vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Insbesondere kann die Mitbenutzung der Freianlagen witterungsabhängig eingeschränkt werden.
- Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist mit vorheriger Vereinbarung (s. Angebot bzw. Buchungsbestätigung) möglich. - Haftung des HdI
- Das HdI haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung bleibt auf die Vertragssumme begrenzt. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden, insbesondere das Geltendmachen von Verzugszinsen oder mittelbarem Schaden, bestehen nicht.
- Das HdI haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen (z. B. Sach- und Geldgeschenke), die der Kunde, seine Hilfskräfte, Mitarbeiter und Gäste verursacht haben. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei unerlaubter Handlung, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des HdI und seiner Mitarbeiter. Versicherungsschutz seitens des HdI besteht nicht.
- Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen. Anderenfalls hat das HdI das Recht, diese Gegenstände kostenpflichtig zulasten des Veranstalters zu entfernen und zu lagern, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Für körperliche Schäden, die der Kunde, seine Hilfskräfte, Mitarbeiter und Gäste auf dem Gelände des HdI erleiden, wird nicht gehaftet, es sei denn, sie sind aus unerlaubter Handlung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung seitens des HdI bzw. seiner Handlungsgehilfen bzw. bei grober Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten entstanden.
- Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden, Gartenanlagen, Inventar und technischen Einrichtungen des HdI, die durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Gehilfen oder Gäste bzw. Veranstaltungsbesucher entstehen.
- Der Kunde achtet darauf, dass die Nachbarn nicht durch Lärm oder sonstige Ruhestörung beeinträchtigt werden (auch nicht nach Veranstaltungsende- spätestens 2:00 Uhr, sollte nichts anderes vereinbart worden sein!). Dies gilt in besonderem Maße für Veranstaltungen, die nach 22 Uhr andauern und am Wochenende. Bitte beachten Sie, dass sich unser Projekt im Wohngebiet befindet. Verursachen Sie daher bitte während und nach Ihren Veranstaltungen keinen unnötigen Lärm, der Anwohner stören könnte.
- Preise
- Soweit nicht anders angegeben, beinhalten die angegebenen Preise die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind binnen 10 Tage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt mit Eingang des Betrages auf dem angegebenen Bank- oder Sparkassenkonto des HdI, Übergabe des Barbetrages oder (bei Übergabe eines Verrechnungsschecks) der Gutschrift auf das Konto. Evtl. Einziehungsspesen werden dem Kunden berechnet. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist das HdI berechtigt, Zinsen in Höhe von 1 % der Rechnungssumme je angefangenen Monat zu verlangen.
- Eine 1. Anzahlung (Buchungsanzahlung) in Höhe von 10 % der Vertragssumme wird mit der Buchung fällig.
Eine 2. Anzahlung – ergänzend zu 40 % der Vertragssumme – wird 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei späterem Vertragsschluss wird nur die 2. Anzahlung (40 %) mit Vertragsschluss fällig.
Eine 3. Anzahlung – ergänzend zu 90 % der Vertragssumme- wird 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. - Bei Angeboten für Folgejahre behalten wir uns eine Kostenanpassung an die dann geltenden Inflationsraten vor.
- Kaution
Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution in Höhe von 500 € zu erheben. Diese Kaution dient als Sicherheit für die vertragsgemäße Nutzung der Location. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe und Übergabe des Mietobjekts wird die Kaution unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, an den Mieter zurückerstattet. Sollte es zu Schäden oder offenen Forderungen kommen, behält sich der Vermieter vor, die entsprechenden Kosten von der Kaution einzubehalten. - Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. - Behördliche Erlaubnisse/ Abgaben
Evtl. notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Veranstalter auf eigene Kosten zu beschaffen, das gilt auch für ggf. an Dritte zu entrichtende Abgaben (z.B. GEMA-Gebühren). - Erfüllungsort, Rechtsordnung, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist Berlin.
- Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Berlin.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Berlin, 12.03.2025